Beratung
Wir sind für Sie da als kompetenter Ansprechpartner in Sachen Pflege.
Beratung allgemein
Bei uns erhalten Sie kompetent Auskunft und Beratung über alles, was Sie über pflegerelevante Themen wissen möchten. Selbstverständlich unterstützen wir unsere Kunden auch beim Ausfüllen von Formularen und Anträgen etc.
Kommen Sie zu uns, und wir führen mit Ihnen eine auf Ihre Belange zugeschnittene Beratung durch.
Gesetzlich vorgeschriebene Beratung nach § 37 SGB XI
Im Falle, dass Sie die Pflege von Angehörigen zu Hause selber durchführen, erhalten Sie in Abhängigkeit des Pflegegrades unterschiedlich hohe Geldleistungen von Ihrer Pflegekasse.
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährliche und bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährliche Begutachtungs- und Beratungsbesuche stattfinden müssen. In der Regel übernehmen dies Pflegedienste, welche auch den Nachweis darüber an die Pflegekassen übermitteln.
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf – und wir erledigen das alles für Sie.