Mobile Pflege
Wir unterstützen unsere Patienten auf dem Wege der Genesung, zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt. In enger Zusammenarbeit mit den behandelnden Ärzten führen wir verordnete Maßnahmen zur Gesundung durch.
Leistungen, übernommen durch Ihre Krankenversicherung
a) Behandlungspflege nach § 37.2 SGB V, zum Beispiel:
- Verbandswechsel
- Gabe von Medikamenten
- Insulin
- Injektionen
- An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
b) Krankenhausvermeidungspflege nach § 37.1 SGB V (Grundpflege auf Verordnung)
Zum Beispiel können wir nach einem Krankenhausaufenthalt für bis zu vier Wochen Pflegeleistungen und Haushaltshilfe bei Ihnen zu Hause erbringen, um Ihnen schnelle Erholung in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen.
c) Palliativversorgung, unter anderem
- Kurzinfusionen
- Ernährungshilfen
Leistungen nach dem SGB XI, übernommen durch Ihre Pflegeversicherung:
a) Die Grundpflege ist verbunden mit Ihrer individuellen Förderung in den Bereichen
- Mobilität
- Kognitive Fähigkeiten und psychisches Verhalten
- Fähigkeit zur Selbstversorgung
- Bewältigung von krankheitsbedingten Belastungen
- Gestaltung des Alltags bzw. des Tagesablaufs
b) gesetzlich vorgeschriebene Beratungsbesuche
c) Urlaubs- und Verhinderungspflege
d) allgemeine Betreuungsleistungen im Haushalt
e) Unterstützung bei der Beschaffung von Pflegehilfsmitteln
Wundmanagement
Unter Wundmanagement versteht mann eine strukturierte Versorgung von Wunden, die u.a. Wundanamnese, Wundinsprektion, Wundbehandlung, Schmerztherapie und Wunddokumentation umfasst.
Ziele sind dabei die
- Verkürzung des Wundheilungsprozesses
- Erhöhung der Wundheilungsrate
- Verbesserung der Versorgungskontinuität
Diabetesmanagement
(in Zusammenarbeit mit einem externen Anbieter)
Wir übernehmen bei insulinpflichtigen Patienten die Messung der Blutzuckerwerte und die erforderliche Insulingabe.
- Versorgung mit Teststreifen, Lanzetten sowie Nadeln gemäß BioStoffVerordnung
- Übernahme der Rezepteinholung beim behandelnden Arzt bzw. Einlösung des Rezepts bei der Apotheke