Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI
… hat der Gesetzgeber klar gestellt, dass jeder Pflegebedürftige in dem Augenblick, wo ihm ein Pflegegrad zuerkannt wird, automatisch auch den Anspruch auf den Entlastungsbetrag erwirbt.
Monatlich kann jeder Versicherte Leistungen für maximal 125,00 € in Anspruch nehmen.
Hierzu gehören Alltagshilfen, Betreuungs- und hauswirtschaftliche Versorgungsleistungen.
Lassen Sie sich einfach von uns beraten!
Telefon: 03941 61740