Pflegestärkungsgesetz II
… damit demenzkranke und weiter eingeschränkt alltagskompetente Versicherte ab 2017 die gleichen Leistungen wie dauerhaft körperlich kranke Pflegebedürftige erhalten können.
Die wichtigsten Neuerungen des PSG II sind:
- der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff, der ab jetzt bei sämtlichen Begutachtungen und Leistungsansprüchen im Mittelpunkt steht
- das Begutachtungssystem: mit dem „Neuen Begutachtungsassessment“ (NBA) prüfen Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) und anderer beauftragter Organisationen künftig anhand von sechs Kriterien, wie selbstständig ein Hilfs- und Pflegebedürftiger tatsächlich noch ist.
- fünf Pflegegrade statt drei Pflegestufen:
- jeder Pflegebedürftige, der bereits 2016 eine Pflegestufe hatte, bekam in den letzten Wochen Post von seiner Pflegekasse. Es ging um die Umstellung von der aktuellen Pflegestufe auf das neue System, welches statt Pflegestufen nunmehr Pflegegrade vorsieht.
- Je nachdem, ob bei der Erteilung der Pflegestufe zusätzlich eine stark eingeschränkte Alltagskompetenz von der Pflegekasse bescheinigt worden war, wurde der Pflegebedürftige von der Pflegestufe um eine oder zwei Stufen in seinen neuen Pflegegrad überführt.
- Dieser Link führt Die zur Grafik: Überleitung in die neuen Pflegegrade